GABELSTAPLERFAHRER - AUSBILDUNG BEI DEN PROFIS!
3-RAD GABELSTAPLERSicherheit im Betrieb durch geschultes Personal!
Unfälle beim innerbetrieblichen Einsatz von Flurförderzeugen können weitgehendst vermieden werden, wenn geschultes Personal am Steuer sitzt. Die Ausbildung und auch deren Inhalte werden von den Berufsgenossenschaften vorgeschrieben, so auch die jährlichen Unterweisungen für Ihre Gabelstaplerfahrer!
Daher lassen Sie Ihre Fahrer von Profis unterrichten, denn Erfahrung zahlt sich aus. Unsere Ausbilder sind von den Berufsgenossenschaften geschult, und nehmen auch an den Weiterbildungen teil.
- Warum müssen Führer von Flurförderzeugen ausgebildet sein?
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Warum müssen Führer von Flurförderzeugen ausgebildet sein?
Alle Unternehmen, die Flurförderzeuge betreiben, müssen über Fahrer verfügen, die mit diesen Fahrzeugen sicher, wirtschaftlich und zweckentsprechend umgehen können. Das trifft besonders für Gabelstapler zu. Der Unternehmer darf innerbetrieblich mit dem selbstständigen Steuern von Flurförderzeugen nur Personen beauftragen, die mindestens 18 Jahre alt sind, für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind, und ihre Befähigung nachgewiesen haben.
Die Ausbildung für Fahrer von Flurförderzeugen ist geregelt im DGUV-Grundsatz 308-001 (BGG 925) und in der DGUV-Vorschrift 68 (BGV D27). Verbindlich vorgeschrieben ist die Ausbildung für alle Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand. Die theoretische Ausbildung sollte mindestens 10 Lehreinheiten a` 45 Minuten betragen. Erweitert wurden auch die Anforderungen an die praktische Ausbildung.
Mit der Ausbildung nach der DGUV-Vorschrift 68 (BGV D27) schützt sich der Unternehmer vor Regressansprüchen seitens der Berufsgenossenschaft und auch der Fahrer.
Außerdem ist der Unternehmer verpflichtet, die betriebliche Ausbildung durchzuführen und schriftliche Fahraufträge auszustellen. Die Fahraufträge dürfen erst ausgestellt werden, wenn der Fahrer an allen geforderten Ausbildungsstufen erfolgreich teilgenommen hat:
1. Allgemeine Ausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung.
2. Zusatzausbildung mit Abschlussprüfung für spezielle Flurförderzeuge und Anbaugeräte.
3. Betriebliche Ausbildung mit je einem gerätebezogenem u. verhaltensbezogenem Teil.
Welche Schulung erhalten Sie bei uns:
2-Tages Schulung:
Staplerfahrer-Ausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung. Abschluss: Ausbildungsnachweis und Zertifikat für den Teilnehmer.
Auch für die jährliche Unterweisung gemäß § 4 der DGUV-Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Rufen Sie einfach an um einen Termin zu vereinbaren.
- Schulungsinhalte
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Schulungsinhalte:
- Rechtliche Grundlagen
- DGUV Vorschrift1 (BGV A1)
- DGUV Vorschrift 68 (BGV D27)
- DGUV Grundsatz 308-001 (BGG 925)
- Inhalte theoretische Ausbildung
- Rechtliche Grundlagen
- Unfallgeschehen
- Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten
- Antriebsarten
- Standsicherheit
- Betrieb allgemein
- Regelmäßige Prüfungen
- Umgang mit Last
- Sondereinsätze
- Inhalte praktische Ausbildung
- Einweisung am Flurförderzeug
- Tägliche Einsatzprüfung
- Lastaufnahme
- Gefahrstellen am Flurförderzeug
- Gewöhnung an das Flurförderzeug
- Verlassen des Flurförderzeuges
Abschluss:
Personenbezogener Ausbildungsnachweis mit einer internen, schriftlichen und praktischen Prüfung. Der personenbezogene Fahrausweis gilt unbefristet.
- Vorschriften der Berufsgenossenschaften
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Vorschriften:
Die folgende Übersicht zeigt Ihnen einen Auszug der Vorschriften für den Einsatz von Flurförderzeugen. Die für Sie zutreffenden Vorschriften und Richtlinien richten sich nach Ihren Einsatzverhältnissen und den aktuellen Vorschriften der zuständigen Berufsgenossenschaft und Genehmigungsstellen.
DGUV Vorschrift 1
Grundsätze der Prävention (bisher BGV A1)
DGUV Vorschrift 68
UVV-Vorschrift Flurförderzeuge (bisher BGV D 27)
DGUV Grundsatz 308-001
Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen (früher BGG 925)
BGHW Kompakt M 129
Betriebsanweisung Flurförderzeuge
SP 07
Flurförderzeuge im öffentlichen Straßenverkehr
DGUV Information 208-031
Einsatz von Arbeitsbühnen an Flurförderzeugen mit Hubmast
Merkregeln
4x4 Merkregeln für den Staplerfahrer
Handbuch
Handbuch für Gabelstaplerfahrer
Handbuch
Unternehmer-Handbuch Gabelstapler
Handbuch
Unternehmer-Handbuch Mitgänger-Flurförderzeuge
BetrSichV
Betriebssicherheitsverordnung) Stand 03.02.2015 (BetrSichV)
Maschinen-Richtlinie 2006/42/EG
ArbStättV
Arbeitsstättenverordnung, Stand 12. August 2004
ArbMedVV
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
ArbSchG
ASIG